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Grundbesitzerhaftpflicht ✓ Infos

Kurz-Infos

Wichtig für alle vermieteten Objekte

Info Haus- u. Grundbesitzerhaftpflicht

Infos Haus- u. Grundbesitzerhaftpflicht

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht braucht jeder, der eine Immobilie vermietet oder in einer Eigentümergemeinschaft ist. Was die Versicherung bietet, worauf Sie beim Abschluss achten sollten und warum Sie bei selbstgenutztem Eigentum darauf verzichten können, erfahren Sie hier.

Wann brauchen Sie diese Versicherung?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zählt zu den Versicherungen, die nur für bestimmte Personengruppen sinnvoll und notwendig ist. Denn nur als Eigentümer sind Sie bei Schäden, die anderen durch Ihre Immobilie entstehen, haftbar.

Vermieten Sie Wohnungen oder Häuser dauerhaft? Oder sind Sie Mitglied einer Eigentümergemeinschaft? Besitzen Sie ein unbebautes Grundstück? Dann ist für Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dringend zu empfehlen.

Mieter sowie Eigenheimbesitzer, die in Ihren eigenen vier Wänden wohnen, kommen meist ohne eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung aus. Für sie bietet die Privathaftpflichtversicherung in der Regel ausreichenden Schutz.

Was ist, wenn Sie mehrer Objekte besitzen?

Vermieten Sie mehrere Häuser oder Wohnungen und befinden sich diese Immobilien nicht auf demselben Grundstück, benötigen Sie für jedes Objekt eine gesonderte Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Haben Sie also beispielsweise zwei Häuser an unterschiedlichen Standorten, müssen Sie zwei Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Policen abschließen.

Was deckt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab?

Wer sich für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht entschieden hat, muss keine Schadensansprüche fürchten. Die private Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihre Immobilie entstehen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt die Kosten für:

  • Behandlungskosten, die einer Person durch einen Unfall auf einem ungestreuten Gehweg entstehen
  • Sachschäden an einem parkenden Auto, auf das ein Baum bei einem Sturm gestürzt ist
  • Verdienstausfälle, weil ein Geschädigter aufgrund einer Verletzung längere Zeit nicht arbeiten kann

Zusätzlich bietet Ihnen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht einen Rechtsschutz, da sie prüft, ob die Forderung, die aufgrund des gemeldetes Schadens entstanden ist, überhaupt berechtigt ist. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet also zusätzlich einen passiven Rechtsschutz, der beinhaltet, dass unberechtigte Schadensersatzansprüche abgewiesen und gegebenenfalls anfallende Verfahrenskosten übernommen werden.

Wer zahlt die Versicherung: Mieter oder Vermieter?

Als Vermieter können Sie die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in der Nebenkostenabrechnung mit den Mietern abrechnen. Die Versicherungsbeiträge gelten als Betriebskosten und können, soweit dies im Mietvertrag vereinbart wurde, anteilig auf die Mieter umgelegt werden.

Wer haftet bei Schäden: Mieter oder Vermieter?

Ihre Pflichten können Sie als Vermieter jedoch nicht auf die Mieter abwälzen. Zwar können Sie vertraglich festhalten, dass sich Mieter beispielsweise am Räum- und Streudienst beteiligen müssen. Damit übertragen Sie die Verkehrssicherungspflicht aber nicht auf die Mieter. Im Schadensfall werden trotzdem Sie als Vermieter zur Rechenschaft gezogen, weil Sie dafür verantwortlich sind, dass der Mieter die übertragenen Pflichten auch erfüllt.

Wie hoch sollte man sich versichern?

Hohe Versicherungssummen sind bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht häufig nur mit geringfügig höheren Beiträgen verbunden. Viele Versicherer bieten die Versicherungssummen von  5, 10, 20 Millionen Euro und höher an. Allerdings sind Schäden von 10 bis 20 Millionen Euro eher selten.

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